Beiträge von Mark Lenken im Thema „Wer hat das Kommando?“

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    Um einmal die Direktiven zu Rate zu ziehen:

    Zitat

    Burke meint, dass sie mit zwei Schiffen ihre Chancen verdoppeln können, um in die Heimat zu gelangen. Janeway erwidert, dass dies zwar normalerweise gilt, aber hier nicht zutrifft, da eines ihrer Schiffe schwer beschädigt ist.

    Sind diese Überlegungen in die Beurteilung der allgemeinen (langfristigen) und / oder speziellen (kurzfristigen) Situation der betroffenen Schiffe mit einzubeziehen?

    Zitat

    Janeway zitiert Sternenflottenverordnung 191 Artikel 14: "Ist mehr als ein Schiff an einer Kampfsituation beteiligt, fällt das Kommando an das Schiff mit der taktischen Überlegenheit." Sie meint, dass sie das heute morgen nachgelesen hat. Ransom meint, dass diese Verordnung im Delta-Quadranten vielleicht nicht viel Sinn macht. Janeway stellt aber klar, dass die Verordnung gilt. Ransom akzeptiert jedoch dies und begibt sich mit Burke auf die Equinox, angeblich um einige Erinnerungsstücke zu holen.

    Hier wird Bezug genommen auf die Beteiligung an einer Kampfsituation. Ist hierbei die Art der Kampfsituation zu unterscheiden - bei, während oder vor einer Kampfsituation?

    Möglichkeit 1 – Assistance Call (ASCA)
    Möglichkeit 2 – Plötzlich sind sie da
    Möglichkeit 3 – wir machen sie fertig oder der geplante Angriff

    Im vorliegenden Fall zwischen Equinox und Voyager findet die Diskussion oder Besprechung außerhalb oder zwischen zwei Kampfsituationen statt bzw. wurden diese beiden Schiffe in diesem Zeitraum gerade nicht angegriffen. - In Star Trek wird die Admiralität auf solchen Missionen vermutlich meistens nicht anzutreffen sein, sondern Ranggleichheit zwischen zwei CO (meist Captain) herrschen.

    Sollte nun die USS Planlos das Mörder böse voll fetzige Superkriegsschiff sein und die USS Hilflos ein kleiner Zerstörer, wird der CO der USS Hilflos sofern er noch kann nur einen Satz funken:
    USS Hilflos, taking heavy fire, please take charge.[ taking heavy fire (hey die schießen uns in Stücke)
    [please take charge] ( geh bitte mach die fertig du hast das Kommando).

    Ist das eine Pflicht, ein Ehrenkodex oder abhängig von der individuellen, subjektiven Einschätzung des CO?

    5. Direktive - Schutz der Föderation
    Offiziere sollen ihre gesamte Kraft einsetzen, um die Sicherheit der Vereinten Föderation der Planeten, dessen Mitgliedsplaneten, deren Vertreter und die Sternenflotte zu beschützen, außer wenn diese Handlungen gegen die Direktiven 1 bis 4 verstoßen.

    20. Direktive - Hilfe sowie offensive Maßnahmen gegenüber Föderations- und anderen Schiffen
    Föderationschiffe sollen jede Hilfe und Unterstützung geben, die von registrierten privaten oder kommerziellen Schiffen der Vereinten Föderation der Planeten gebraucht wird. Sie sind befugt, disziplinarische oder offensive Handlungen gegen gesetzesbrechende Schiffe, die im Gebiet der Vereinten Föderation der Planeten operieren, zu unternehmen.

    - mal davon abgesehen, dass die Crew der Equinox, insbesondere der Captain, wohl offensichtlich gegen mehrere Direktiven der Sternenflotte verstoßen hat (was zum Zeitpunkt der Diskussion natürlich noch nicht bekannt war):

    2. Direktive - Schutz fremder intelligenter Lebewesen
    Unter keinen Umständen, auch nicht, um sich oder das Leben seiner Besatzung zu schützen, dürfen Offiziere der Sternenflotte einer intelligenten Lebensform vorsätzlich Schaden oder Verletzungen zufügen, außer wenn eine solche Handlung im Interesse der Hauptdirektive benötigt wird.

    3. Direktive - Schutz fremder intelligenter Lebewesen
    Es ist die Pflicht aller Offiziere, sich mit allen Hilfsmitteln ihres Kommandos zu bemühen, um die Leben intelligenter Lebensformen zu beschützen, auch wenn sie dabei sich selbst oder ihr Schiff in Gefahr bringen. Tätigkeit oder Untätigkeit, die indirekt einer intelligenten Lebensform Schaden zufügt, ist eine gleichwertige Verletzung wie der Verstoß gegen die Direktive 2.

    23. Direktive - Vernichtung intelligenten Lebens
    Die Vernichtung einer oder mehrer intelligenter Lebensformen ist nur erlaubt, um einen Verstoß gegen die Hauptdirektive zu verhindern, und auch nur, falls keine andere Möglichkeit zur Verhinderung dieses Verstoßes zur Verfügung steht.

    Verhalten bei der Durchführung des Auftrags
    Der Soldat wird mit einem Auftrag betraut, dessen Ziele und Effekte er kennen muss. Dadurch ist der Soldat nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, bei einer wesentlichen Lageänderung die Auftragsausführung so zu verändern, dass sie seiner Meinung nach bestem Wissen und Gewissen das wesentliche Ziel des ursprünglichen Auftrags erfüllen kann. Damit obliegt der eigentliche Auftrag keineswegs seiner freien Disposition, vielmehr hat er sich die Frage zu stellen: „Wie würde ich an Stelle meines Vorgesetzten bei gleicher Intention unter diesen veränderten Umständen entscheiden?“, der Soldat handelt also auf den Vorgesetzten zu. Er befolgt also den Befehl dem Sinn nach und nicht dem Buchstaben nach.
    Dieses Abweichen vom ursprünglichen Auftrag setzt voraus, dass

    1. sich die Lage wesentlich geändert hat,
    2. der auftragserteilende Vorgesetzte zurzeit nicht erreichbar ist und
    3. ein sofortiges Handeln unumgänglich ist.

    Die beiden haben in diesem Gespräch festgestellt, dass sie beide den Rank Cpt haben und jeder ein Schiff hat. Entsprechend waren Sie gleich gestellt. Und damit fiel das Kommando an das Schiff mit der Taktischen Überlegenheit.

    https://de.wikipedia.org/wiki/…cher_Befehl#Befehlsschema

    Unverbindliche Befehle
    Gemäß § 11 SG muss ein Befehl nicht ausgeführt werden, sofern er keinen dienstlichen Zweck erfüllt, gegen die Menschenwürde verstößt oder seine Befolgung für den Soldaten unzumutbar ist. Der Soldat kann also entscheiden, ob er einem solchen Befehl nachkommt oder nicht. An das Kriterium der Unzumutbarkeit sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen. Irrt der Soldat über die Verbindlichkeit eines Befehls und verweigert seine Ausführung, besteht für ihn stets die Gefahr, ein Dienstvergehen oder eine Wehrstraftat zu begehen, es sei denn, der Irrtum war für ihn unvermeidlich.
    Dagegen darf ein Befehl nicht ausgeführt werden, wenn dessen Ausführung die Begehung einer Straftat (eine Ordnungswidrigkeit reicht nicht aus) oder einen Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht darstellt. Befolgt ein Soldat einen solchen Befehl in Kenntnis der Widerrechtlichkeit, ohne dass ihm eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben droht, kann er sich später nicht auf den sog. Befehlsnotstand berufen, mit dem nach dem Zweiten Weltkrieg viele Kriegsverbrecher versucht hatten, ihre Verbrechen zu rechtfertigen. Wenn der Soldat dagegen nicht erkennt, dass es sich um eine rechtswidrige Tat handelt, führt ein Handeln auf Befehl gem. § 5 WStrG zu einem Entschuldigungsgrund.

    3.2.4 Führungsebenen
    Die Führungsebene ist ein spezifisches Merkmal der Führungsorganisation; alle Führungskräfte mit vergleichbarem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich und in gleichem Unterstellungsverhältnis bilden eine Führungsebene. Die Führungsebenen ergeben sich aus der Gliederung der Einheiten und aus den Erfordernissen der Lage. Dabei sind der jeweiligen Führungsebene in der Regel nicht mehr als drei Trupps, zwei Gruppen beziehungsweise drei bis fünf Züge oder Verbände zuzuordnen.
    Führungsebenen im Feuerwehreinsatz ergeben sich:

    • aus der taktischen Gliederung der Kräfte nach Stärke und Art von Einheiten und Verbänden;
    • aus der taktischen Gliederung des Raumes nach Art und Ausmaß des Einsatzraumes sowie nach Art der Einsatztätigkeit (zum Beispiel Löschwasserförderung, Brandbekämpfung, rettungsdienstliche Tätigkeit);
    • aus den rechtlichen Vorgaben zur Schadenbekämpfung, vor allem bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall.

    Führungsebenen dürfen grundsätzlich nicht übersprungen werden. Es bestünde dabei die Gefahr, dass wesentliche Entscheidungsfaktoren, die nur der nachgeordneten oder übersprungenen Ebene bekannt sind, außer Acht gelassen werden. Ist in Ausnahmefällen infolge einer Eilbedürftigkeit das Überspringen einer Führungsebene erforderlich, muss unverzüglich die Information der übersprungenen Stelle nachgeholt werden.

    Interessant wäre hier auch, wenn das Flaggschiff schweren Schaden genommen hat, wechselt der Flaggoffizier oder gar der CO des Schiffes (wenn Adm) und überlässt das beschädigte Schiff seinem Stellvertreter? Denn welchen Sinn hat es wenn ein Lt (XO des stärksten Schiffes, wenn CO ausgefallen à amtierender Captain) die Leitung über eine Flotte hat in der mehrere Flaggoffiziere anwesend sind?

    Mal abgesehen von http://de.memory-alpha.wikia.com/wiki/Flaggoffizier und https://www.starfleetonline.de/direktiven-der-sternenflotte (15. Direktive) - Muss / Soll die Crew eines schwer beschädigten Schiffes nicht sowieso evakuiert werden, wenn die Zerstörung droht?

    Möglicherweise fällt unter diese Verordnung auch die Kommandoübernahme über die Flotte in der Schlacht von Sektor 001 durch Captain Picard in Star Trek: Der erste Kontakt, da die Enterprise-E nach Zerstörung des Admiralsschiffes das stärkste Schiff im Kampf gewesen sein könnte. Es wird jedoch kein Bezug zu Verordnung 191 Artikel 14 hergestellt.

    Falls es noch was zu evakuieren gibt.^^


    Zum Thema Flaggschiff: Wird das Schiff, auf welchem sich der kommandierende Flotten -/ Geschwaderkommandant befindet nicht automatisch zu Flaggschiff?

    http://de.memory-alpha.wikia.com/wiki/Flaggschiff - einer Flotte oder auch eines Geschwaders und / oder im Falle der Föderation?