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  • Satzung der Akademie § 1 Organe der Akademie (1) Die gesamte Verantwortung für den Aus- und Fortbildungsbetrieb der Akademie liegt bei der Akademieleitung (AL5). Deren Aufgaben sind die folgenden: 1. Der Akademieleitung ist zuständig für die Erstellung der Dienstpläne, verteilt die Unterrichtseinheiten und weitere Aufgaben an die Professoren. 2. Sie führt die Aufsicht über das Personal (Professoren) und die Prüfungsgremien (für Spezialausbildungen und den Kommandokurs). 3. Sie fungiert als akti…