Starfleet Online - Das Star Trek Rollenspiel
Starfleet Online − Das Star Trek RollenspielRegelwerk
RegistrierenSuchenBoard FAQBBCode FAQLogin
Charta des Rollenspiels
A. Präambel
B. Grundwerte

Allgemeine Regeln
1. Allgemeine Regeln zum Rollenspiel
2. Flottenferien
3. Schönheitskorrekturen am Regelwerk
4. Schriftverkehr
5. Schiffsneuerstellung

Regeln über die Mitgliedschaft
1. Status über die Mitgliedschaft
2. Steckbrief
3. Rollenspielrat

Missionen und Posten
1. Allgemeine Regeln zu den Missionen
2. Missionen außer der Reihe
3. Postenstruktur
4. Sonderurlaub

Karriere
1. Beförderung
2. Auszeichnungen

Abteilungen und Posten
1. Flottenkommando
2. Abteilungen
3. Misstrauensvotum
4. Counselor

Strafregister
1. Strafkatalog


Charta des Rollenspiels

A. Präambel

Das Rollenspiel simuliert die Sternenflotte der Vereinigten Föderation der Planeten. Es ist somit ein, auf Star Trek basierendes, Rollenspiel.

Starfleet Online hat es sich zum Ziel gesetzt, allen Freunden des Science Fiction Genres - insbesondere den Fans von Gene Roddenberrys Star Trek - eine Heimat zu bieten, um ihrer Fantasie in der Rolle eines Sternenflottenangehörigen freien Lauf lassen zu können. Der gemeinsame Spielspaß und das Zusammenarbeiten verschiedenster Charaktere zur Fortentwicklung des Spielspaßes stehen bei uns an erster Stelle.

Starfleet Online ist ein chatbasierendes Rollenspiel. Jeder Spieler verkörpert einen oder mehrere Charaktere, die zumeist als Offiziere auf einem Schiff der Sternenflotte Dienst tun. Im Rahmen dieses Regelwerks entwickeln sich diese Offiziere weiter und können so einer großartigen Karriere, bis hin zum Schiffskommandaten oder Admiral, entgegenblicken.

Nach oben

B. Grundwerte

Das Rollenspiel legt großen Wert auf ein friedliches und freundliches Miteinander. Der gemeinsame Spaß soll im Vordergrund stehen. Für störende Spieler, die gegen die in diesem Regelwerk hinterlegten Verhaltensregeln von Anstand und Respekt verstoßen, haben wir keinen Platz. Um allen Spielern zu zeigen, wie wichtig diese Grundwerte sind, gilt für jeden Spieler nach seiner Anmeldung das folgende, bindende Versprechen:

„Ein SFO-Mitspieler verspricht, dass er die Regeln von Starfleet Online getreulich einhalten, ihre Grundwerte ehren und Respekt gegenüber jedermann üben wird.“

Nach oben



Allgemeine Regeln

1. Allgemeine Regeln zum Rollenspiel

(1) Das Rollenspiel simuliert die Sternenflotte der Vereinten Föderation der Planeten und besitzt daher militärische Strukturen. Somit gelten die militärischen Ehrbezeichnungen sowie Rangpflicht und die damit verbundene Ausdrucksweise.

(2) Respekt unter den Spielern ist selbstverständlich. Darunter fallen auch z.B.:
a) Ruhe bei Reden (Beförderungen, Orden usw.)
b) Angemessene Anrede der Mitglieder im Chat und in Emails
c) Respekt auch gegenüber Niederrangigen

(3) Im Rollenspiel sind alle Rassen erlaubt, die aktiv Mitglieder in der Föderation sind.
a) Spezies, die nicht Mitglied der Föderation sind, müssen einen plausiblen Werdegang vorlegen, warum sie in der Sternenflotte aufgenommen wurden.
b) Ex-Borg müssen eine Ausgangsspezies angeben.

(4) Innerhalb des Rollenspiels entspricht ein Rollenspiel-Jahr drei Monaten in Echtzeit.
a) Das Stardate wird folgendermaßen gebildet: 071101.2380 (RL-Jahr - RL-Monat - RL-Tag . RS-Jahr) - 01.11.2007
b) Führende Nullen können bei der Sternzeit weggelassen werden (Bsp: 071101.2380 wird zu 71101.2380).
c) Die Umstellung der Jahre erfolgt quartalsweise, jeweils am 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines Jahres.

Nach oben

2. Flottenferien

(1) Als Ferien, und somit missionsfreie Zeiten, gelten die Weihnachtsfeiertage, Oster- und Pfingstfeiertage, sowie alle bundesweiten Feiertage.

(2) Das Flottenkommando beschließt am Ende des Jahres über die geltenden Feiertage für das Kommende.

(3) An missionsfreien Tage können Missionen außer der Reihe geflogen werden, diese sind jedoch von der Anwesenheitspflicht entbunden. Die Punkte der Anwesenden werden gewertet, sofern ein Punktedokument an die Personalabteilung geschickt wird.

Nach oben

3. Schönheitskorrekturen am Regelwerk

(1) Dem Flottenkommando ist es gestattet, jederzeit so genannte Schönheitskorrekturen am Regelwerk des Rollenspiels vorzunehmen, ohne dass über diese durch die Spielerschaft abgestimmt werden muss.

(2) Zu Schönheitskorrekturen zählen:
a) Das Berichtigen von Rechtschreibfehlern
b) Das Berichtigen von Grammatikfehlern, sofern dadurch die inhaltliche Aussage des Regeltextes nicht verändert wird
c) Das Einfügen oder Entfernen von Hervorhebungen des Textes (fett, kursiv, unterstreichen)
d) Die Anpassungen von Regelbausteinen an ein einheitliches Format, sofern dadurch die inhaltliche Aussage des Regeltextes nicht verändert wird
e) Die Einarbeitung formaler Änderungen, die durch positiv beschiedene Anträge zustande gekommen sind

(3) Das Flottenkommando führt Buch über die Änderungen, so dass sie von jedem Spieler nachvollzogen werden können.

Nach oben

4. Schriftverkehr

(1) Vorschriften, Änderungen und generelle Informationen im Zusammenhang mit dem Emailsystem werden hier bekannt gegeben:

(2) Grundsätzlich erfolgt der offizielle Schriftverkehr von Starfleet Online über die Emailverteiler. Sie dienen der Vereinfachung von E-Mail-Sendevorgängen an Mitgliedsgruppen.

(3) Die Hauptverteiler der Flotte sind:
a) flottenkommando_at_starfleetonline.de - Der Verteiler des Flottenkommandos
b) perso_at_starfleetonline.de - Der Verteiler der Personalabteilung
c) starfleet_at_starfleetonline.de - Der Verteiler von Starfleet-Online
d) abmeldung_at_starfleetonline.de - Der Abmeldeverteiler
e) anmeldung_at_starfleetonline.de - Der Anmeldeverteiler
f) academy_at_starfleetonline.de - Der Academyverteiler
g) mentoren_at_starfleetonline.de - Der Verteiler für die Mentoren
h) kommando_at_starfleetonline.de - Der Verteiler für die Kommandocrews
i) logs_at_starfleetonline.de - Der Log-Verteiler
j) sri_at_starfleetonline.de - Der SRI-Verteiler

Weitere (Zusatz-)Verteiler und weiterführende Informationen können hier nachgelesen werden:

(4) Spamming über die Verteiler ist das Versenden von Mails, die entweder politisch motiviert sind oder überhaupt nichts mit dem RS zu tun haben und damit den Verteiler unnötig belasten. Wer Spamming betreibt, wird gemäß dem Strafregister bestraft.

(5) Durch Viren verursachtes Spamming von Spieleradressen wird nicht geahndet. Allerdings wird die Adresse des Spielers bis zur Beseitigung der Viren für die Verteiler gesperrt.

(6) Alle Emails sind in klarer Form im Sinne der militärischen Kultur zu verfassen. Jede offizielle Email hat eine Anrede, Text und Signatur des Charakters zu beinhalten.

Nach oben

5. Schiffsneuerstellung

(1) Eine Schiffsneuerstellung kann beantragt werden, wenn
a) ein zusätzliches Schiff in Dienst gestellt oder
b) ein bereits bestehendes Schiff durch eine neues ersetzt werden soll.

(2) Ein vorhandenes Schiff kann ersetzt werden, wenn entweder
a) das Schiff wenigstens 6 Monate im Dienst der Flotte gestanden hat oder
b) der CO auf dem Schiff wenigstens 80 Punkte erspielt hat.

(3) Der CO klärt die technischen Details wie Schiffsklasse und Spezifikation mit der SRI-Leitung ab.

(4) Das SRI trägt Sorge, dass Schriftzüge für die Homepage fertig gestellt und dem Flottenkommando zugesandt werden.

(5) Das SRI ist verantwortlich für die Realitätstreue des neuen Schiffs und hat somit die Entscheidungsgewalt ob eine Schiffsklasse bzw. Verbesserungen genehmigt werden oder nicht.

(6) Erst nachdem das Organisatorische abgeschlossen ist, kann das neue Schiff starten. Der Start-Termin des Schiffes wird mit dem Flottenkommando, der Personalabteilung und dem SRI abgestimmt. Geheimhaltung des Schiffsnamen im Vorfeld ist aus Organisatorischen Gründen nicht möglich.

(7) Wird ein zusätzliches Schiff in Dienst gestellt, so entscheidet das Flottenkommando gemäß dem Regelwerk über den neuen CO des Schiffes, der dann wie oben genannt Verfahren soll.

Nach oben



Regeln über die Mitgliedschaft

1. Status über die Mitgliedschaft

Sektion I - Aktives Mitglied

(1) Den Status des aktiven Mitglieds haben alle Spieler inne, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
a) der Spieler hat Stammposten auf einem Schiff
b) der Spieler ist Mitglied im Flottenkommando
c) der Spieler ist Leiter oder stellvertretender Leiter einer Abteilung
d) der Spieler ist Professor
e) der Spieler ist Mentor
f) die Personalabteilung lehnt einen Reservistenantrag des Spielers ab und versetzt ihn nicht auf ein Schiff

(2) Bei aktiven Mitgliedern ohne Stammposten kann die Personalabteilung bei Inaktivität in den entsprechenden Posten die Beförderung nach Zeit um maximal einen Monat nach hinten verschieben. Dabei wird auf eventuell gespielte Gastmissionen keine Rücksicht genommen.


Sektion II – Reservist

(1) Der Status Reservist wird von der Personalleitung geprüft und gewährt. Es müssen dazu außerordentliche Gründe wie Beruf, Familie usw. vorliegen.

(2) Der Reservist wird ab dem Rang des CM auf der HP vermerkt.

(3) Ein Reservist kann nach Absprache mit der SRI-Leitung Mitglied im SRI sein. Der Reservistenstatus bleibt bestehen.

(4) Orden und Ribbons werden zu normalen Konditionen vergeben.

(5) Reservisten können sowohl nach Punkten, als auch nach Zeit befördert werden, spielen sie eine Woche, so wird diese angerechnet, spielen sie nicht, verschiebt sich die Beförderung auf Zeit um eine Woche.

(6) Der Reservist kann jederzeit in den Status eines normalen Mitgliedes wechseln.

(7) Die Personalabteilung schließt mit den Reservisten Verträge, die die Bedingungen für den Reservistenstand umfassen. Nach jeder Berechnungsperiode, die im Vertrag fixiert wird, wird der Reservistenstatus erneut geprüft und ggf. angepasst.


Sektion III – Offizier a.D.

(1) Der Offizier a.D. ist ein Status für verdiente ehemalige Mitspieler, welcher durch das Flottenkommando vergeben wird.

(2) Der Status dient dazu diesen Spielern eine Rückkehr in die Flotte mit ihrem alten Charakter zu ermöglichen. Bei einer Rückkehr gilt das Mitglied wieder als aktiv. Der ehemalige "Offizier a.D." Status bleibt im Werdegang vermerkt.

(3) An den Status des Offiziers a.D. sind folgende Bedingungen geknüpft:
a) Wird der Status des Offizier a.D. gewährt, so verbleibt er auch auf dem SF-Verteiler. Lehnt jemand dies ab, so lehnt er automatisch auch den Status ab.
b) Es wird erwartet, dass sich ein Offizier a.D. regelmäßig über den Verlauf und die Entwicklung des RS informiert. Tut er dies nicht, erlischt der Status.


Sektion IV – Nebencharaktere

(1) Jedem Spieler ist es gestattet sich einen oder mehrere Nebencharaktere anzulegen.

(2) Ein Nebencharakter soll es einem Spieler ermöglichen, mit einem anderen Charakter, außer seinem Hauptcharakter, an den Missionen anderer Schiffe teilzunehmen.

(3) Namen und Dienstgrad des Nebencharakters sind frei auswählbar. Es sind nur Ränge zu verwenden, die dem Rangsystem von Starfleet Online entsprechen. Unteroffiziersränge sind nur gestattet, wenn der CO der Mission dem zustimmt. Zudem darf der Nebencharakter den Rang eines Lieutenant Commander nicht überschreiten. Außerdem darf der Rang nicht höher eingestuft werden als der Hauptcharakter. Sollte der Nebencharakter während einer Mission einem Stammabteilungsleiter unterstellt werden, so ist der Rang unter den des Abteilungsleiters herunterzustufen.

(4) Ein Nebencharakter hat keine Verpflichtungen wie ein Stammspieler, er unterliegt keinen Beförderungsrichtlinien und wird nicht in den Statistiken und Punktelisten der Personalabteilung geführt. Punkte die ein Nebencharakter erspielt, werden dem Hauptcharakter gut geschrieben. Im Punktedokument ist daher immer zwingend der Name des Hauptcharakters anzugeben.

(5) Ein Nebencharakter darf während einer Mission nur Verwendung finden, wenn der zuständige CO dies ausdrücklich gestattet. Andernfalls ist der Hauptcharakter für die Mission zu verwenden.

(6) Nebencharaktere gelten auf jedem Schiff als Gast. Sie unterliegen der Postenzuteilung des zuständigen CO und haben keinen Anspruch auf einen Stammposten.

(7) Ein Nebencharakter darf niemals während einer Stammschiffmission des zugehörigen Spielers Verwendung finden.

(8) Jeder Nebencharakter sollte einen entsprechenden Lebenslauf zur Verfügung stellen, damit die anderen Spieler wissen, um wen es sich handelt.


Sektion V – Todesregel

(1) Der Charakter eines Spielers kann aus dem Dienst der Sternenflotte austreten. Der Spieler entscheidet dabei, ob der Charakter sterben oder nur innerhalb der Rollenspielwelt aus dem Dienst ausscheiden soll. Darüber hinaus stirbt ein Charakter, wenn er ein für seine Spezies typisches, maximales Alter erreicht hat.

(2) Der Austritt kann nicht rückgängig gemacht werden, verbleibt aber in den Akten um das bisher Erreichte zu dokumentieren.

(3) Alle nicht charakterabhängigen Auszeichnungen werden übertragen:
a) Der Mitgliedschaftsorden wird auf den neuen Charakter übertragen und dort weitergerechnet.
b) Der Verdienstorden wird auf den neuen Charakter übertragen.
c) Fachausbildungen und Spezialausbildungen werden, bis auf den Kommandokurs, sofort übertragen.

(4) Im Falle des Todes kann der Spieler auf Wunsch auch Ausbildungen verlernen. Allerdings müssen Kurs und Prüfung dann erneut belegt werden, sofern diese wieder erworben werden sollen. Der Kommandokurs wird zur Auffrischung an den neuen Charakter geschickt, sofern der Kurs mit dem alten Charakter bereits absolviert wurde und der neue Charakter die Voraussetzungen für die Ausbildung im Fachbereich Kommando gemäß Satzung der Akademie erfüllt. Auf Wunsch des Spielers kann der Kommandokurs auch auf normalen Weg erneut absolviert werden. Dabei sind alle Regularien zu beachten, die bei "normalen" Kommandoprüfungen verlangt werden.

(5) Voraussetzung, um seinen Charakter austreten lassen zu können, ist mindestens der Rang eines Ltjg und mindestens eine einjährige Mitgliedschaft.

(6) Ein neuer Charakter wird, wenn nicht anders gewünscht, um drei Ränge zurückgestuft, mindestens aber auf den Rang LtCmdr.

(7) Für jeden weiteren Austritt ist jeweils eine zweijährige Mitgliedschaft des Spielers mit der Figur, welche austreten soll, erforderlich.

( 8 ) Es ist dem Spieler überlassen auf diese Regelung insoweit zu verzichten, das alle vorhergegangen Leistungen gelöscht werden, was auch mit der Löschung aller Aufzeichnungen des alten Charakters einhergeht.

(9) Die individuelle Umsetzung wird mit der Personalabteilung ausgehandelt, die für einen reibungslosen Ablauf und rechtzeitigen Nachersatz sorgt. Geregelt werden insbesondere der Zeitpunkt des Austritts sowie, im Falle herausragender Verdienste um das Rollenspiel, privilegierende Abweichungen von vorgenannten Regeln.

(10) Ein aus dem Dienst ausgeschiedener Charakter kann anschließend in einen APC oder NPC umgewandelt werden.


Nach oben

2. Steckbrief

(1) Jeder Offizier hat nach seinem Eintritt in die Sternenflotte einen kurzen Steckbrief zu seiner Person zu verfassen.

(2) Der Steckbrief sollte die folgenden Punkte beinhalten:
a) Name
b) Vorname
c) Spezies
d) Geschlecht
e) Geburtsjahr
f) Heimatplanet/-ort
g) Größe
h) Gewicht
i) Augenfarbe
j) Haarfarbe
k) Besondere Fähigkeiten

(3) Ebenfalls aufgeführt werden können:
a) Allgemeine Charakterinformationen
b) Medizinische Akte (Medizinische, körperliche Besonderheiten, Krankheiten, alte medizinische Berichte)
c) Psychologische Akte (Stärken und Schwächen)

(4) Die Punkte Allgemeine Charakterinformationen, Medizinische Akte und Psychologische Akte können bei Bedarf in den Steckbrief aufgenommen werden, sind jedoch nicht zwingend erforderlich.

(5) Der jeweilige Mentor des Kadetten ist dafür verantwortlich, zusammen mit seinem Schützling einen solchen Steckbrief zu erstellen. Dabei kann der Kadett die Hilfe des Mentoren jederzeit verweigern und den Steckbrief in Eigenregie erstellen.

(6) Die Steckbriefe sollen im Forum unter dafür vorgesehener Stelle veröffentlicht werden.

(7) Ein veröffentlichter Steckbrief berechtigt – unter Einbezug aller anderen notwendigen Bedingungen – zum Ensign befördert zu werden.

(8) Der Steckbrief darf von jedem Offizier individuell nach eigenem Ermessen, ABER IM RAHMEN DES REGELWERKES, um weitere Punkte erweitert werden. Diese sind ebenfalls von der Pflicht ausgenommen.

Nach oben

3. Rollenspielrat

1. Der Rollenspielrat ist das regelgebende Gremium von Starfleet Online. Es zeichnet verantwortlich für Änderungen am Regelwerk. Notwendige Strafausschüsse bilden sich aus ihm heraus. Er tagt während seiner Amtszeit ständig und öffentlich (Ausnahme: Strafausschüsse).

2. Dem Rollenspielrat gehören Offiziere der verschiedenen Ranggruppen (Junioroffiziere (CM - Ens), Offiziere (Ltjg - Cmdr), Senioroffiziere (LtCpt - FCpt), Flaggoffiziere (Cdo-FAdm)), mit Ausnahme der Cadets, an. Dabei kann jede Ranggruppe bis zu zwei Mitglieder in den Rat entsenden. Die Gesamtsumme der gewählten Rollenspielratsmitglieder beträgt daher maximal acht. Die Mitglieder des Flottenkommandos gehören per Amt dem Rollenspielrat an. Sie werden zu den acht Mitgliedern hinzuaddiert und sind in ihrer Ranggruppe weder aktiv, noch passiv wahlberechtigt. Der Flottenadmiral sitzt dem Rollenspielrat als Sitzungsleiter vor. Die beiden anderen Mitglieder des Flottenkommandos sind beisitzende Sitzungsleiter.

3. Die Mitglieder des Rollenspielrates werden alle sechs Monate gewählt. Die Wahlen werden durch das Flottenkommando durchgeführt. Zu diesem Zweck werden pro Ranggruppe Kandidaturausschreibungen veröffentlicht. Jedes Mitglied der zugehörigen Ranggruppe kann kandidieren (passive Wahlberechtigung). Nach einhundertachtundsechzig Stunden (168h) werden die Kandidaturausschreibungen geschlossen. Direkt im Anschluss finden die Wahlen zum Rollenspielrat statt. Hierbei wählen die Angehörigen der einzelnen Ranggruppen (aktive Wahlberechtigung) aus den Kandidaten ihrer Ranggruppen ihre zwei Vertreter für den Rollenspielrat. Die Wahlen laufen einhundertachtundsechzig Stunden (168h) und können vorzeitig enden, wenn alle Spieler abgestimmt haben oder bis unumstößliche Mehrheiten für einen oder mehrere Kandidaten feststehen. Jeder Spieler hat zwei Stimmen. Sollte sich nur ein Kandidat innerhalb einer Ranggruppe zur Wahl stellen, so hat jeder Spieler nur eine Stimme. Sollte zum Ende des Abstimmungszeitraums ein oder mehrere Kandidaten für das zweite Mandat einer Ranggruppe gleich viele Stimmen haben, so findet zwischen diesen Kandidaten eine Stichwahl statt. Mit dem Ende der Wahl sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen in den Rollenspielrat gewählt und dort unmittelbar antrags- und abstimmungsbefugt.

4. Wird ein Mandat während der laufenden Amtszeit vakant, so findet keine Nachwahl statt. Erst wenn beide Mandate einer Ranggruppe vakant sind, finden Neuwahlen für diese Ranggruppe statt. Diese sind unverzüglich gemäß dem Regelwerk durchzuführen. Die so gewählten Ratsmitglieder amtieren bis zum Ende der regulären Amtszeit des Rollenspielrates. Wird ein Mitglied aus einer Ranggruppe in eine andere befördert, repräsentiert es die alte Ranggruppe weiterhin, eine Nachwahl ist dann nicht notwendig. Eine Nachwahl aufgrund Vakanz soll nicht durchgeführt werden, wenn die nächste reguläre Wahl zum Rollenspielrat nach Auftreten der Vakanz acht Wochen oder früher stattfindet.

5. Sollte sich ein amtierender Rollenspielrat als handlungsunfähig erweisen, so kann das Flottenkommando durch die Spielerschaft über eine vorgezogene Neuwahl entscheiden lassen. Eine vorgezogene Neuwahl soll in diesem Falle sofort stattfinden, wenn die Mehrheit der abstimmenden Spieler sich dafür ausspricht. Es muss den Spielern die Möglichkeit gegeben werden, gegen den Antrag zu stimmen. Eine aktive Stimmenthaltung ist nicht vorgesehen. Mit dem Beschluss der Spielerschaft über eine vorgezogene Neuwahl aufgrund von Handlungsunfähigkeit gilt der amtierende Rollenspielrat als sofort aufgelöst und seiner Aufgaben entbunden. Diese gehen bis zum Abschluss der Neuwahlen auf das Flottenkommando über, welches über jede während der Vakanz durchgeführte Regeländerung nachträglich die Zustimmung des neugewählten Rollenspielrates einholen muss. Stimmt der neugewählte Rollenspielrat gegen die durch das Flottenkommando während der Vakanz getätigten Regeländerungen, so gelten sie als nichtig.

6. Ein Mitglied des Rollenspielrates verliert sein Amt durch Rücktritt, Ausscheiden aus dem Dienst oder wiederholte Abwesenheit von seinen Aufgaben als Rollenspielratsmitglied. Das Flottenkommando ist für die Feststellung dieser Fälle zuständig. Der Wechsel in eine andere Ranggruppe rechtfertigt keinen Amtsverlust.

7. Jeder Mitspieler ab dem Rang Crewman hat das Recht, Anträge über Regeländerungen, -erweiterungen oder neue Regeln gegenüber dem Rollenspielrat zu stellen. Ein solcher Antrag wird von der Sitzungsleitung in bereits passender Form (Ausdrucksweise, Regelbau usw.) zur Diskussion gestellt. Die Diskussionsdauer beträgt einhundertachtundsechzig Stunden (168h). Besteht danach noch Aussprachebedarf, so wird die Diskussion um weitere einhundertachtundsechzig Stunden (168h) verlängert. Die Sitzungsleitung ist berechtigt, Aussprachen zu beenden, wenn seit mindestens achtundvierzig Stunden kein Wortbeitrag mehr geleistet wurde, der unmittelbar Bezug auf die Diskussion nimmt oder Fragen zum Antrag beinhaltet. Jeder Antragsteller hat zu jeder Zeit das Recht, seinen Antrag zurück zu ziehen. In diesem Fall werden alle laufenden Diskussionen oder Abstimmungen diesen Antrag betreffend sofort beendet, es sei denn, der Rollenspielrat erkennt ein dem Rückzugswunsch zuwiderlaufendes Interesse der Spielerschaft an dem Antrag.

8. Bei der anschließenden Abstimmung reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen zur Annahme eines Antrages aus. Das Abstimmungsergebnis gilt nur, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder (bei einer ungeraden Anzahl aufgerundet) abgestimmt hat. Die Fragestellung für Abstimmungen ist so zu wählen, dass sie mit Ja oder Nein oder Enthaltung beantwortet werden können oder aus mehreren Alternativen ausgewählt werden kann. Enthaltungen können abgegeben werden, sie werden zur Ermittlung des Abstimmungsergebnisses jedoch nicht berücksichtig. Eine Abstimmung dauert einhundertachtundsechzig Stunden (168h) und kann vorzeitig enden, wenn alle Stimmen abgegeben wurden oder eine unumstößliche Mehrheit für eine Abstimmungsoption erreicht wurde. Fallen Abstimmungs- und/oder Aussprachedauer in Ferienzeiten des Rollenspiels, so verlängern sich diese Fristen um die spielfreien Tage. Kommt es am Ende einer Abstimmung zu einem Patt zwischen Ja- und Nein-Stimmen, so gilt der Antrag als abgelehnt.

9. Das Flottenkommando hat jeder Ranggruppe ein Forum zur Verfügung zu stellen, in dem sich die entsprechenden Offiziere mit ihren Ranggruppenvertretern über laufende Diskussionen oder zur Vorbereitung von Anträgen usw. besprechen können.

10. Dem Flottenkommando ist es gestattet, jederzeit so genannte "Schönheitskorrekturen" am Regelwerk des Rollenspiels vorzunehmen, ohne dass über diese durch den Rollenspielrat abgestimmt werden muss. Zu Schönheitskorrekturen zählen z.B.:
a) Das Berichtigen von Rechtschreibfehlern,
b) das Berichtigen von Grammatikfehlern, sofern dadurch die inhaltliche Aussage des Regeltextes nicht verändert wird,
c) das Einfügen oder Entfernen von Hervorhebungen des Textes (fett, kursiv, unterstreichen),
d) die Anpassungen von Regelbausteinen an ein einheitliches Format, sofern dadurch die inhaltliche Aussage des Regeltextes nicht verändert wird oder
e) die Einarbeitung formaler Änderungen, die durch positiv beschiedene Anträge zustande gekommen sind.
Das Flottenkommando führt Buch über die Änderungen, so dass sie von jedem Spieler nachvollzogen werden können.

11. Der Rollenspielrat soll als aufgelöst und endgültig obsolet gelten, wenn
a) der Rollenspielrat dies mit 2/3-Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder entscheidet, ohne dass das Flottenkommando ein Veto einlegt oder wenn
b) 2/3 der Spieler von Starfleet Online dies verlangen oder wenn
c) ein anderes regelgebendes Gremium gebildet wird.
Eine Auflösung kann nur erfolgen wenn vorher eine Neuregelung für die Mitbestimmung innerhalb der Flotte besteht.

Nach oben



Missionen und Posten

1. Allgemeine Regeln zu den Missionen

(1) Bei einer Mission handelt es sich um die militärische Ausführung eines Auftrages. Der Spielleiter zeichnet dafür verantwortlich, dass es eine grobe Rahmenhandlung und/oder eine Zielvorgabe für die Mission gibt, an der sich die Spieler orientieren können.

(2) Spielleiter ist der jeweilige CO der Mission. Er macht die Vorgaben, welche während der Mission zu erfüllen sind. Spielanweisungen die der CO während der Mission gibt, z.B. durch Privatnachrichten oder Klammerbotschaften sind folge zuleisten.
Da der XO die rechte Hand des CO ist und meist ebenfalls in den Missionsablauf eingeweiht ist, sind Spielanweisungen des XO ebenfalls auszuführen.
Nebenbeschäftigungen zur Handlungsfüllung sind erwünscht, sie dürfen den Hauptplot der Mission aber auf keinen Fall behindern bzw. dem entgegen arbeiten.

(3) Während der Mission sind Mitspieler entsprechend ihres Ranges und Postens zu behandeln. Die Anrede "Du" unter Offizieren ist nur unter 4 Augen gestattet. Das Privatleben der Offiziere hat in einer Mission, während der Offizier seinen Dienst tut, nichts zu suchen.

(4) Der Chatname soll nach geregelter Form Posten und Status des Offiziers widerspiegeln.
Das Erscheinungsbild sollte innerhalb des RS je nach Anlass/Posten einheitlich sein. Beispiele:

* Max_Mustermann
* Lt_Max_Mustermann
* XO_Max_Mustermann
* Lt_Mustermann
* Gala_Lt_Mustermann
* TO_Lt_Mustermann



(5) Jeder Spieler sollte während der Mission bemüht sein, so zu handeln, dass Realismus und Kontinuität gewahrt sind.

a)Beispiel für Realismus:

* Ein Spieler, der seinem Charakter eine ernsthafte Verletzung zufügt, kann nicht einen 10km Marsch machen.


b)Beispiel für Kontinuität:

* Ein, Spieler der seine Figur mit einer ernsthaften Verletzung in die KS bringt setzt seinen Charakter hiermit für vom Arzt festgelegte Zeit in der KS fest, er kann somit nicht 30min später das AT anführen.



(6) Unterhaltungen während der Mission sind nur im gestalterischen Rahmen des Spieles erlaubt. Fußballergebnisse, Meinungsverschiedenheiten o. ä. sind im Privatkanal oder nach der Mission zu klären. Klammer-Botschaften sind weitest möglich zu unterlassen. Ausnahme: wichtige Infos vom Spielleiter, Begrüßung oder andere wichtige Mitteilungen. Hierbei hat der CO ein Auge auf die Benutzung der Klammer zu haben.

(7) Powergaming ist verboten. Dies besteht, wenn ein Spieler den Missionsablauf durch unnatürliche Kräfte (gleich welcher Rasse) stört. Eine übernatürliche Handhabung einer Waffe ist dem gleichzusetzen. Dies kann mit Punkteabzug oder einer Verweisung der Mission bestraft werden. Liegt ein dauerhaftes Powergaming vor, kann dies zum Ausschluss des RPG führen.

( 8 ) Offiziere sind während der Missionen im Dienst. Während des Dienstes wird ein entsprechendes Verhalten erwartet (Ausnahme: Fun-Missionen). Die Kommandooffiziere haben sofort einzuschreiten, wenn das Verhalten der ihnen unterstellten Offiziere aus dem Rahmen fällt. Sollte ein Kommandooffizier betroffen sein, wird es eine öffentliche Untersuchung des Flottenkommandos geben.
Zudem muss eine Ausdrucksweise für Minderjährige ( Personen unter 18 ) gewählt werden. Das Einschreiten der Kommandooffiziere bzw. eine Untersuchung seitens des Flottenkommandos bleiben unberührt.

(9) Wird der Ablauf einer Mission dadurch nicht gestört, ist eine Ausspielung des Charakters und der evtl. damit einhergehenden Beziehungen, erlaubt (Chargaming). (Ehe)Paare haben das reguläre Verhalten während des Dienstes einzuhalten, es sei denn, sie befinden sich alleine an einem Ort. Auch hierbei ist die gültige FSK16-Regel einzuhalten.

(10) Auch Kommandooffiziere haben sich an diese Regeln zu halten. Sie haben auch ihre Missionen realitätsnah bezüglich des Star Trek Universums zu planen. Dies betrifft:
a) Zerstörungswut bei eigenen Schiffen
b) Ignorieren von Befehlen und Direktiven und
c) andere Aktivitäten, bei denen ein Kommandoverlust zu erwarten wäre.

(11) Sollte ein Kommandooffizier auf seinem Schiff wiederholt gegen die Regelpunkte (6) bis (9) verstoßen, so wird vom Flottenkommando eine unabhängige dreiköpfige Untersuchungskommision eingesetzt. Sollte der betroffene Offizier selbst im Flottenkommando sitzen, hat er für die Kommision kein Auswahlrecht. Diese Kommision untersucht den Fall und entscheidet, ob der betroffene Offizier seinen Kommandoposten behält und gegebenenfalls weitere Strafen wie Degradierung oder Punktverlust zu erwarten hat.

(12) Postenzuteilungen sind bindend und vom Mitspieler nicht in Frage zustellen. Zwei Arten von Postenzuteilungen sind zu unterscheiden:

a) Stammposten

Der Stammposten wird dem Spieler durch die Versetzung auf ein Schiff von der Personalabteilung zugewiesen. Diesen Posten hat er stets auf seinem Stammschiff auszuüben. Ausnahmen gibt es keine, es können lediglich in abnormalen Situationen die Aufgaben des Postens erweitert werden. Dies geschieht aber auch nur temporär und auf Befehl des CO der Mission.


b) Gastposten

Nimmt man an einer Mission teil, in der man keinen Stammposten inne hat, so ist es an der Führungscrew des Schiffes einen Posten zuzuweisen. Der Posten ist nach Möglichkeit im Ausbildungsbereich des Gastes zu wählen, dies ist aber nicht Vorschrift. Der Gast hat jeden zugewiesenen Posten zu akzeptieren.


(13) Gäste, die ranghöher als der Stammabteilungsleiter sind, haben im Spiel ihren Rang entsprechend anzupassen. Beispiel: Bei einem Stamm CMO Ltjg wird der Gast MO LtCmdr im Spiel zum Ensign.

(14) Ein Befehl ist eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise allgemein oder für den Einzelfall mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt. Befehle, die vorgesetzte Offiziere im Verlauf von Missionen oder anderen gestalterischen Maßnahmen (auch Arbeiten innerhalb einer Abteilung) erteilt, sind folge zu leisten. Missachtung von Befehlen wird anhand des Strafregisters geahndet.

(15) Die Missionsleiter (CO) geben nach der wöchentlichen Mission den Mitspieler 1-5 Punkte. Wobei 1 eine schlechte Leistung darstellt und 5 eine unübertrefflich gute.
Der XO bewertet den CO und 2O,
der 2O bewertet den CO und XO.

(16) Als Missionen außer der Reihe gelten solche Missionen, die nicht an einem Stammmissionstag absolviert werden. Für M.a.d.R. darf jedes aktive Schiff herangezogen werden. Diese Missionen dürfen gemäß dem Regelwerk bepunktet werden. Eine Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig.

(17) Als Fun-Missionen werden solche Missionen bezeichnet, die ihren militärischen Charakter nahezu komplett abgelegt haben und gar keine oder nur teilweise Bezug zum Schiff oder der Flotte haben.

a) Beispiele:

* Holodeck-Abenteuer die mehr als 50% der Mission ausmachen und hierbei nicht mit "Offizieren" sondern Figuren, in dessen Rolle man schlüpft, gefüllt werden.
* Missionen, deren Hauptthema Anlässe sind. z.B. Weihnachtsmission, Ostern, Silvester usw.
* Missionen, denen die Offiziere als Zivilisten in ihrer Freizeit beiwohnen. z.B kollektives Skifahren auf Nagano III
* Missionen, die aktiv dazu aufrufen Schabernack zu treiben.


b) Solche Fun-Missionen müssen vorher vom CO angekündigt werden. Dies muss mindestens 24h vor Missionsstart über den Starfleet-Verteiler erfolgen.
c) Der Inhalt der Mission muss nicht angegeben werden, lediglich, FUN-Mission muss notiert sein.
d) Die Stammcrew ist nicht verpflichtet an einer angekündigten FUN-Mission teilzunehmen. e) Sollte ein Offizier sich gegen die Teilnahme entscheiden, so muss er dies über den Abmelde-Verteiler bekannt geben. Die Abmeldung für eine folgende FUN-Mission hat keinen Einfluss auf die Anwesenheit oder das Zeitbeförderungskonto des betreffenden Offiziers.

(18) Für die Dauer einer Mission, unabhängig davon, ob es sich um eine reguläre Mission, Gastmission, Funmission oder Missionen außer der Reihe handelt, ist den Offizieren die Teilnahme an weiteren, parallel stattfindenden Missionen innerhalb oder außerhalb dieses Rollenspieles untersagt. Die allgemeine Mitgliedschaft in anderen, fremden Rollenspielen ist davon nicht betroffen.

Nach oben

2. Missionen außer der Reihe

(1) Jeder Offizier kann außerhalb der Stammmissionen eigene Missionen veranstalten. Dazu ist zur Ankündigung das entsprechende Forum zu nutzen.
(2) Prinzipiell ist jedes Schiff nutzbar. Unter welchen Bedingungen ein Schiff für eine MadR nutzbar ist, wird im schiffseigenen Forum veröffentlicht.
(3) Jeder spielt in seinem eigenen Rang.
(4) Ranggrenzen für Abteilungsleiter (TO, CSO, CMO, CEO) entfallen gänzlich. (Das heißt, dass auch Kadetten den TO (o.a) spielen können)
(5) Für diese Mission gelten dieselben Verhaltensregeln, sowie die Regelung bei NPCs.
(6) Missionen a.d.R. dürfen nur dann bepunktet werden, wenn
a) innerhalb von 24 Stunden nach der Mission ein ausführlicher Logbucheintrag im Forum gepostet wurde und
b) ein IRC-Log mit den Punkten an die Perso geschickt wird und
c) im Punktedokument begründet dargelegt werden konnte, warum die Mission sich in die bestehende Storyline einfügt.
(7) Missionen a.d.R. die als Funmissionen gespielt werden, dürfen nicht bepunktet werden.

Nach oben

3. Postenstruktur

(1) Innerhalb der Sternenflotte wird folgende Postenstruktur zugrunde gelegt:

* FCO – Fleet Commanding Officer
* SCO – Squadron Commanding Officer
* CO – Commanding Officer
* XO – Executive Officer
* 2O – Second Officer
* CONN – Navigation Control Officer
* OPS – Operational System Officer
* OCO – Operating Chief Officer
* TO – Tactical Officer
* CSO – Chief Security Officer
* SO – Security Officer
* CEO - Chief Engineering Officer
* EO – Engineering Officer
* CMO – Chief Medical Officer
* MO – Medical Officer
* ScO – Scientific Officer
* COUNS – Counselor



(2) Der Fleet Commanding Officer ist der Oberbefehlshaber eines Flottenverbandes. Die Zusammensetzung des Verbandes obliegt dem Flottenkommando. Der FCO wird durch das Flottenkommando auf Vorschlag des Personalleiters ernannt. Der Mindestrang ist Rear Admiral. Jeder aktive Offizier oder Reservist, der über entsprechend umfangreiche Kommandoerfahrung verfügt, kann vorgeschlagen werden. Hat der Offizier einen Stammposten auf einem Schiff, so gibt er diesen mit der Ernennung zum FCO ab.

(3) Der Squadron Commanding Officer ist der Oberbefehlshaber eines Geschwaders. Jeweils zwei Schiffe aus einem Flottenverband bilden gemeinsam ein Geschwader. Die Zusammensetzung der Geschwader obliegt dem Flottenkommando. Der SCO wird durch das Flottenkommando auf Vorschlag des Personalleiters ernannt. Der Mindestrang ist Fleet Captain. Jeder aktive Offizier oder Reservist, der über entsprechend umfangreiche Kommandoerfahrung verfügt, kann vorgeschlagen werden. Hat der Offizier einen Stammposten auf einem Schiff, so gibt er diesen mit der Ernennung zum SCO ab.

(4) Der Commanding Officer ist der Oberbefehlshaber eines Schiffes. Der CO wird durch das Flottenkommando auf Vorschlag des Personalleiters ernannt. Der Mindestrang ist Lieutenant Commander. Jeder aktive Offizier oder Reservist, der über entsprechend umfangreiche Erfahrung verfügt, kann vorgeschlagen werden.
Besteht in der Flotte Mangel an geeigneten Offizieren im Rang Lieutenant Commander oder höher (z.B. weil sich die Zeitdaten der in Frage kommenden Kandidaten vom freien Tag unterscheiden oder die in Frage kommenden Kandidaten aus Sicht der Personalleitung aufgrund ihres Erfahrungsstandes noch nicht für das Amt in Frage kommen), darf der Personalleiter auch einen Offizier vom Rang Lieutenant zur Ernennung vorschlagen. Bei einer Ernennung darf die Beförderung des Lieutenant zum LtCmdr vorgezogen werden. Die nächste Beförderung zum Commander ist entsprechend der zuerst vorgezogenen Zeit zu verlängern. Scheidet ein so beförderter Lieutenant aus seinem Amt aus, bevor er die reguläre Beförderungsgrenze des Lieutenant Commander erreicht hätte, wird er in seinen Rang als Lieutenant zurückgestuft.
Der CO hat das Kommando über das ihm zugeteilte Schiff. Er hat die Verpflichtung jede Woche eine Mission auf seinem Schiff abzuhalten. Ihm ist die Stammcrew des Schiffes unterstellt, sowie während der Mission alle Teilnehmer der Mission.

(5) Der Executive Officer ist der Erste Offizier des Schiffes und damit die rechte Hand des CO. Der XO wird durch das Flottenkommando auf Vorschlag des Personalleiters ernannt. Jeder aktive Offizier oder Reservist, der über entsprechende Erfahrung verfügt, kann vorgeschlagen werden. Sollte ein wichtiger Posten unbesetzt bleiben übernimmt ihn der XO, auch wenn er die Ausbildung hierfür nicht hat. Sollte der CO ausfallen, so hat der XO die Verpflichtung den Posten des CO für diese Zeit zu übernehmen. Er ist direkt für die Crew verantwortlich und auch Ansprechpartner in Problemfällen. Ihm ist die Stammcrew des Schiffes unterstellt, sowie während der Mission alle Teilnehmer der Mission, mit Ausnahme des COs.

(6) Der Second Officer ist der Zweite Offizier des Schiffes. Der 2O wird durch den CO in Absprache mit dem XO eines Schiffes bei entsprechender Eignung ernannt. Die Ernennung ist schriftlich der gesamten Flotte mitzuteilen. Er ist die Vertretung des XO im Falle dessen Abwesenheit. Sollte der XO den Posten des COs übernehmen, so steigt der 2O automatisch zum XO auf und erhält alle Rechte des XOs. Für den Fall das XO und CO ausfallen, übernimmt er den Posten des CO und wählt einen XO aus den anwesenden Crewmitgliedern.

(7) Der Navigation Control Officer ist alleinig verantwortlich für die Navigation des Schiffes. Auch die Kommunikation ist sein Aufgabenbereich. Im Falle einer Shuttle-Mission ist er der Pilot.

( 8 ) Der Operational System Officer ist auf dem Schiff verantwortlich für die Bedienung der Sensoren, sowie deren Auswertung und wissenschaftliche Analysen.

(9) Der Operating Chief Officer zählt nicht zu den Stammposten. Er kann durch den Leitenden Offizier (FCO, SCO, CO, XO) bei Bedarf durch einen anderen Spieler besetzt werden. Der OCO nimmt die Aufgaben von OPS und CONN bei deren Fehlen wahr.

(10) Der Tactical Officer ist verantwortlich für die Waffenkontrolle und die Schiffsverteidigung. Er setzt der Führungsebene beratend zur Seite. Ihm ist der Chief Security Officer (CSO) unterstellt. Nur Offiziere, die eine Fachausbildung in Taktik besitzen, so wie den Mindestrang Lieutenant junior grade aufweisen, können die Position des TO besetzen.

(11) Der Chief Security Officer ist verantwortlich für die interne Schiffssicherheit, sowie für die Absicherung eines Außenteams. Ihm unterstehen die SO. Nur Offiziere, die eine Fachausbildung in Taktik besitzen, so wie den Mindestrang Lieutenant junior grade aufweisen, können die Position des CSO besetzen.

(12) Dem Security Officer werden Sicherheitsaufgaben vom CSO zugewiesen. Es existieren pro Schiff zwei gleichwertige SO-Posten.

(13) Der Chief Engineering Officer ist für das Funktionieren der Schiffssysteme, und das lösen technischer Probleme zuständig. Ihm unterstehen die Ingenieure des Schiffes, sowie der Maschinenraum. Nur Offiziere, die eine Fachausbildung in Technik besitzen, so wie den Mindestrang Lieutenant junior grade aufweisen, können die Position des CEO besetzen.

(14) Dem Engineering Officer werden technische Aufgaben vom CEO zugewiesen. Es existieren pro Schiff zwei gleichwertige EO-Posten.

(15) Der Chief Medical Officer ist für die Gesundheit der Schiffsbesatzung zuständig. Ihm unterstehen alle Ärzte und das medizinisch-technische Personal. Er leitet die Krankenstation. Nur Offiziere, die eine Fachausbildung in Medizin besitzen, so wie den Mindestrang Lieutenant junior grade aufweisen, können die Position des CMO besetzen.

(16) Dem Medical Officer werden Medizinische Aufgaben vom CMO zugewiesen. Es existieren pro Schiff zwei gleichwertige MO-Posten.

(17) Der Scientific Officer zählt nicht zu den Stammposten. Er kann durch den Leitenden Offizier (FCO, SCO, CO) bei Bedarf durch einen Gastspieler besetzt werden. Der ScO ist für die Wissenschaftliche Station, als Hilfsoffizier für den OPSler, verantwortlich. In seinen Aufgabenbereich fällt die Analyse von wissenschaftlichen Proben, die Sondenauswertung, sowie die Erstellung wissenschaftlicher Gutachten auf Anweisung des OPSler. Der OPS-Offizier ist dem ScO in jedem Fall vorgesetzt.

(18) Der Counselor zählt nicht zu den Stammposten. Er kann durch den Leitenden Offizier (FCO, SCO, CO, XO) bei Bedarf durch einen Gastspieler besetzt werden. Der COUNS ist für den seelischen Zustand der Crew verantwortlich, sowie als Berater des Captains. Der Counselor kann jedes Mitglied des Schiffes wegen psyschichen Problemen vom Dienst vorübergehend suspendieren. Dieses muss später für eine dauerhafte Suspendierung von einem zweiten COUNS oder dem CMO bestätigt werden.

(19) Innerhalb der Flotte gilt die Vorgesetztenordnung:
a) Jeder Offizier darf Befehle zur Aufrechterhaltung der Disziplin erteilen.
b) Der Fachvorgesetzte ist nur seinen ihm zugeteilten Spezialpersonal vorgesetzt (TO, CSO, CEO, CMO)
c) CO und XO sind nur ihrer Crew übergeordnet und allen in ihrer Mission befindlichen Personen für den Verlauf.
d) FCO und SCO sind den CO/XO's bzw. deren Crew übergeordnet, aber nur für Schiffe über die sie auch das Kommando haben.
e) Die Abteilungsleitungen haben die Befehlsgewalt über ihre Mitglieder nur im Sinne der Abteilung.
f) Die Academyleitung hat die Befehlsgewalt über die Academy und ihre Mitglieder sowie alle sich in der Academy befindlichen Personen, außer dem Flottenkommando.
g) Das Flottenkommando hat Befehlsgewalt über alle Offiziere.

Nach oben

4. Sonderurlaub

(1) Sonderurlaub wird jedem Spieler einmal pro viertel Jahr gewährt. Der Sonderurlaubstag kann nicht gesammelt werden, er verfällt am Ende es Quartals.

(2) Der Sonderurlaub hat keinen Punkteabzug zufolge. Die Beförderung wird, wie bei entschuldigter Abwesenheit, um 1 Woche verschoben.

(3) Sonderurlaub muss mindestens 24h vorab angekündigt werden. Eine Angabe eines Grundes ist nicht notwendig.

(4) Der Sonderurlaub ist über den Abmeldeverteiler einzureichen.

(5) Jedem Mitglied der Academy steht ein zusätzlicher Sonderurlaubstag pro Quartal zur Verfügung. Er gilt nur für die Academy.

Nach oben



Karriere

1. Beförderung

(1) Beförderungen sind direkt abhängig von der Mitgliedschaftsdauer und den Rollenspielleistungen.

(2) Die Personalabteilung veranlasst Beförderungen, welche von befugten Personen ausgeführt werden. Befugte Personen sind:
a) Alle Kommandooffiziere
b) Alle durch einen Kommandooffizier schriftlich autorisierten Personen

(3) In der Sternenflotte gibt es die folgende Rangstruktur:

Cadet - Cdt
Crewman - CM
Ensign junior grade - Ensjg
Ensign - Ens
Lieutenant junior grade - Ltjg
Lieutenant - Lt
Lieutenant Commander - LtCmdr
Commander - Cmdr
Lieutenant Captain - LtCpt
Captain - Cpt
Squadron Captain - SCpt
Fleet Captain - FCpt
Commodore - Cdo
Rear Admiral - RAdm
Vice Admiral - VAdm
Admiral - Adm
Fleet Admiral - FAdm

(4) Beförderungen werden unterschieden in Beförderung nach Punkten und Beförderung nach Zeit. Befördert wird nach dem Prinzip, welches schneller erreicht ist. Es besteht kein Anspruch auf eine frist- oder punktgenaue Beförderung!


(5) Für Beförderungen nach Punkten hat jeder Rang (Crewman bis Captain) eine Punktegrenze. Wird diese Punktegrenze mit den erspielten Punkten überschritten, so erfolgt eine Beförderung. Die erspielten Punkte eines Mitglieds werden von der Personalabteilung verwaltet. Sie werden von Anbeginn der Karriere aufaddiert. Die Beförderung von Cdt erfolgt nach eigenen Regeln, die im Regelbaustein „Abteilungen“ niedergelegt sind.

Die Punktegrenzen werden anhand folgender Formel berechnet:
Anzahl Tage mit Missionen * 3 Punkteschnitt pro Mission * 4 Wochen pro Monat * Zeitgrenze lt. Punkt 5 * Zieldauer in Prozent / 100 = neue Punktegrenze

Zieldauer beschreibt die Zeit, die im Vergleich zur Zeitbeförderung benötigt wird, um mittels Erreichen der Punktegrenzen befördert zu werden. Sie kann pro Rang einzeln definiert werden.

Die geltenden Zieldauern sind:
• Crewman (CM) nach Ensign junior grade (Ensjg): 65%
• Ensign junior grade (Ensjg) nach Ensign (Ens): 70% (+Steckbrief)
• Ensign (Ens) nach Lieutenant junior grade (Ltjg): 75%(+Fachkurs)
• Lieutenant junior grade (Ltjg) nach Lieutenant (Lt): 75%
• Lieutenant (Lt) nach Lieutenant Commander (LtCmdr): 80%
• Lieutenant Commander (LtCmdr) nach Commander (Cmdr): 80%
• Commander (Cmdr) nach Lieutenant Captain (LtCpt): 80% (+Kommandoposten)
• Lieutenant Captain (LtCpt) nach Captain (Cpt): 85% (+Kommandoposten)
Die daraus ermittelnden Punktegrenzen werden von der Personalabteilung an geeigneter Stelle (Ankündigungsforum der Personalabteilung) veröffentlicht: http://forum.starfleetonline.de/viewtopic.php?t=3231
Bei Änderungen wird die Flotte öffentlich informiert.

Bestandsschutz:
Bei einer Erhöhung der Punktegrenzen werden die Punktekonten von Offizieren automatisch um die Menge aufgestockt, um die die Punktegrenze für die nächste Beförderung verschoben wird.
Bei einer Absenkung der Punktegrenzen werden die Punktekonten von Offizieren automatisch um die Menge gesenkt, um die die Punktegrenze für die nächste Beförderung verschoben wird.

(6) Für Beförderungen nach Zeit hat jeder Rang eine zusätzliche Zeitgrenze. Bei überschreiten dieser erfolgt die Beförderung. Fehlzeiten werden in die Berechnung mit aufgenommen. Nach erfolgter Beförderung wird die Rechenzeit auf Null gesetzt. Nach vollzogener Beförderung nach Zeit wird das Punktekonto angeglichen um gleiche Bedingungen für die nächste Beförderung zu schaffen.

Die geltenden Zeitgrenzen sind:
• Crewman (CM) nach Ensign junior grade (Ensjg): 1 Monat
• Ensign junior grade (Ensjg) nach Ensign (Ens): 2 Monate (+Steckbrief)
• Ensign (Ens) nach Lieutenant junior grade (Ltjg): 3 Monate (+Fachkurs gemäß Regelwerk)
• Lieutenant junior grade (Ltjg) nach Lieutenant (Lt): 4 Monate
• Lieutenant (Lt) nach Lieutenant Commander (LtCmdr): 5 Monate
• Lieutenant Commander (LtCmdr) nach Commander (Cmdr): 6 Monate
• Commander (Cmdr) nach Lieutenant Captain (LtCpt): 6 Monate (+Kommandoposten)
• Lieutenant Captain (LtCpt) nach Captain (Cpt): 6 Monate (+Kommandoposten)
• Captain (Cpt) nach Squadron Captain (SCpt): 6 Monate
• Squadron Captain (SCpt) nach Fleet Captain (FCpt): 6 Monate
• Fleet Captain (FCpt) nach Commodore (Cdo): 6 Monate
• Commodore (Cdo) nach Rear Admiral (RAdm): 8 Monate
• Rear Admiral (RAdm) nach Vice Admiral (VAdm): 10 Monate
• Vice Admiral (VAdm) nach Admiral (Adm): 12 Monate
• Admiral (Adm) nach Fleet Admiral (FAdm): Der dientälteste Admiral, der dem FK angehört, wird automatisch Fleet Admiral.

(7) Jeder CO eines Schiffes kann die vorzeitige Beförderung eines seiner Stamm-Offiziere aufgrund hervorragender Leistung des Offiziers beantragen. Die Beantragung erfolgt bei der Personalabteilung. Eine vorzeitige Beförderung bis zum Rang Captain kann maximal einen Monat vorgezogen werden. Ab dem Rang eines Captain maximal zwei Monate. Bei guter Leistung im gesamten Rollenspiel behält sich die Personalabteilung vor, eigenmächtig Beförderungen vorzuziehen. Die Begründung hat schriftlich und ausreichend dargelegt zu erfolgen.

(8) Die Beförderung ab dem Rang Captain erfolgt nur noch nach Zeit. Die Zeitspanne beträgt 6 Monate, wobei bei gleicher Zeit zweier Captains derjenige mit der höheren Gesamtpunktzahl vorgezogen wird. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
• Der Rang eines Lieutenant Captain oder Captain kann erst mit der Ausübung eines Kommandopostens (CO/XO) oder als Leiter oder stellvertetender Leiter einer der drei Abteilungen des Rollenspiels erlangt werden.
• Im Falle eines XO, muss der ihm vorgesetzte CO außerdem mindestens einen Dienstgrad höher eingestuft sein. Dies gilt auch, wenn der XO gleichzeitig ein Abteilungsleiter ist.
• Im Falle eines stellvertretenden Leiters, muss der ihm vorgesetzte Leiter einer der drei Abteilungen des Rollenspiels außerdem mindestens einen Dienstgrad höher eingestuft sein.
• Eine Beförderung von Commander nach Lieutenant Captain und Lieutenant Captain nach Captain für einen Spieler ohne Kommandoposten kann bei sehr guter Leistung im gesamten Spiel und entsprechender Wartezeit, von einem oder mehreren Kommandooffizieren beim Flottenkommando beantragt werden. Das Flottenkommando entscheidet nach Konsultation des Personalleiters über den Antrag. Der Antrag kann frühestens vier Monate nach Erreichen des eigentlichen Beförderungszeitpunktes gestellt werden.
• Den Rang des Squadron Captain kann nur erreichen, wer aktiv den Posten des CO ausübt oder Leiter einer der drei Abteilungen des Rollenspiels ist.
• Mit der Beförderung zum Captain werden alle von der Personalabteilung geschenkten Punkte, die zur Rangangleichung bei Beförderungen nach Zeit dienten, gelöscht, so dass nur noch die wirklich erspielten Punkte zählen.

(9) Beförderung zum Rang des Captain und höher unterliegen neben der Zeitgrenze auch der Beschränkung eines freien Postens. Die Anzahl der verfügbaren Rangposten misst sich an der gesamten Mitgliedszahl des Rollenspiels. Ein CO kann auch immer dann zum Captain befördert werden, wenn keine freie Planstelle zur Verfügung steht.

• Captain = 1 Posten pro 10 Mitglieder
• Squadron Captain = 1 Posten pro 12 Mitglieder
• Fleet Captain = 1 Posten pro 15 Mitglieder
• Commodore = 1 Posten pro 20 Mitglieder
• Rear Admiral = 1 Posten pro 25 Mitglieder
• Vice Admiral = 1 Posten pro 30 Mitglieder
• Admiral = 1 Posten pro 35 Mitglieder
• Fleet Admiral = 1 Posten im gesamten Spiel. Nur ein Mitglied des Flottenkommandos kann ihn bekleiden. Scheidet dieses Mitglied aus dem Flottenkommando aus, wird es in den Admiralsrang zurückgestuft.

Zudem gelten folgende weitere Bestimmungen:
• Jeder der Admiralsposten, so wie der Cpt, SCpt und der FCpt darf mindestens einmal besetzt sein, selbst wenn die vorgegebene Mindestanzahl an Mitgliedern nicht erfüllt ist.
• Sollte darüber hinaus ein nächsthöherer Rang unbesetzt sein und aufgrund fehlender Voraussetzungen (Zeitbeförderung noch nicht erreicht) der potentiellen Kandidaten nicht besetzt werden können, so wird der freie Posten dem untergeordneten Rang zugeschlagen.
• Die Anzahl der Mitglieder errechnet sich aus den aktiven Mitgliedern zu 100% und den Reservisten zu 50%, kaufmännisch gerundet.
• Sollte nach Ernennung zu einem dieser Posten die Anzahl der Mitglieder unter die Mindest-Mitgliedszahl für diesen Posten sinken, so verbleibt der beförderte Offizier im seinem Rang.

(10) Ein Reservist kann sowohl nach Punkten, als auch nach Zeit befördert werden. Spielt er eine Woche, so wird diese angerechnet, spielt er nicht, verschiebt sich die Beförderung auf Zeit um eine Woche.


Nach oben

2. Auszeichnungen

Sektion I – Allgemeines

(1) Wie in allen militärisch aufgebauten Organisationen werden auch in der Sternenflotte Auszeichnungen verliehen.

(2) Die Auszeichnungen werden aufgetrennt nach:
a) Orden
b) Ribbons

(3) Beide Auszeichnungsarten können sowohl via Email, als auch während einer Mission durch einen durch die Personalabteilung beauftragten Offizier, verliehen werden.


Sektion II – Orden der Sternenflotte

(1) Es werden folgende Orden vergeben:
a) Verdienstorden der Sternenflotte – per Missionsverleihung
b) Ehrenorden der Sternenflotte – per Missionsverleihung
c) Postenorden für die gängigen Posten auf den Schiffen in Abstufung Bronze, Silber, Gold (150, 300, 750 Punkte) – per Missionsverleihung
d) Allrounder für alle Fachausbildungen – per Emailverleihung
e) Kadettenorden in Silber und Gold (Punkteschnitt von 3,6 für Silber und 4 für Gold) – per Missionsverleihung
f) Mitgliedsorden (Bronze, Silber Gold - 2,4,6 Jahre Mitgliedschaft) – per Emailverleihung
g) Amtsorden für Flottenkommando, Academyleitung, Perso-Leitung und SRI-Leitung - per Ernennung
h) Foren-RPG-Spange und Foren-RPG-Orden – per Emailverleihung

(2) In Ausnahmefällen können alle Orden per Emailverleihung verliehen werden.

(3) Die Bewertung für die Verleihung von Foren-RPG-Spange und Foren-RPG-Orden erfolgt nach folgenden Gesichtspunkten
a) Jeweils am Ende des Monats wird von der Personalabteilung festgestellt, wie viele Postings über 300 Wörter und wie viele Wörter ein Spieler insgesamt in diesem Monat geschrieben hat. Hierbei zählen alle ForenRPG-Relevanten Bereiche. Hintergründe wie Lebenslauf und Charakterfragen werden nicht bewertet.
b) Um n Foren-RPG-Punkte zu bekommen, muss der Spieler n*n*1000 Wörter geschrieben und 2*n Posts mit mindestens 300 Wörtern gepostet haben. Also sind für 1 ( 2 / 3 / 4 / ... ) Punkt 1000 ( 4000 / 9000 / 16000 / ... ) Wörter und 2 ( 4 / 6 / 8 ) Postings mit mindestens 300 Wörtern nötig.
c) Hat jemand mindestens einen Foren-RPG-Punkt erspielt, so kann er für besonders gute Ideen, guten Stil etc. einen Kreativ-Punkt bekommen.
d) Die Foren-RPG-Spange gibt es in Bronze, Silber und Gold und diese wiederum in 3 Stufen.
Für die bronzene Spange muß man 3 / 6 / 9 Foren-RPG-Punkte erspielt haben, die Grenzen für die silberne liegen bei 13 / 17 / 21 Punkten und für die goldene bei 26 / 31 / 36 Punkten.
e) Den Foren-RPG-Orden gibt es in Bronze, Silber und Gold bei 3 / 6 / 10 Kreativ-Punkten.

(4) Der Ehrenorden und der Verdienstorden werden vom Flottenkommando verliehen.

(5) Der Ehrenorden wird an Spieler vergeben, die sich während ihrer Mitgliedschaft mehrfach durch überdurchschnittliches Engagement hervorgehoben haben und die das Rollenspiel merklich positiv verändert haben. Er wird für eine herausragende Gesamtleistung verliehen.

(6) Der Verdienstorden wird an Leute verliehen, die eine große Leistung außerhalb ihres Aufgabenbereichs erbracht haben. Er kann an einen Spieler mehrfach verliehen werden.

(7) Zur Verleihung beider Orden gehört die Verleihungsurkunde, so wie eine öffentliche Erklärung des Flottenkommandos über die Gründe der Verleihung. Es entscheidet jeweils das Flottenkommando über die Verleihung, jedoch kann jeder Spieler per Mail an das Flottenkommando Vorschläge unterbreiten. Die Mail hat den Namen des zu ehrenden und eine ausführliche Begründung zu beinhalten, warum der Orden an diese Person verliehen werden sollte. Im Falle einer ehrenhaften Entlassung behält der Spieler diese Orden und sie werden bei einer eventuellen Neuanmeldung anerkannt.


Sektion III – Ribbons der Sternenflotte

(1) Es werden folgende Ribbons vergeben, die grundsätzlich nur via Email verliehen werden:
a) Abteilungsribbons Bronze, Silber, Gold (Perso: 50/100/200 Punkte, Aca: 100/200/300 Punkte, SRI: 100/200/400 Punkte)
b) Stammmissionsribbon (Bronze, Silber, Gold - 50/100/200 Stammmissionen)
c) Punkteribbon (Bronze, Silber Gold - 200/500/1000 erreichte Punkte)
d) Ribbon für besondere Leistungen auf dem Stammschiff (3x5 Punkte, 6x5 Punkte, 10x5 Punkte)
e) Ribbons für Grundkurs, Fach- und Spezialausbildungen (nur im Forum)

Nach oben



Abteilungen und Posten

1. Flottenkommando

(1) Das Flottenkommando besteht aus 3 gleichberechtigten Personen.

(2) Dem Flottenkommando kommen folgende Aufgaben zu:

* Es vertritt das Rollenspiel in der Öffentlichkeit.
* Es zeichnet sich für den technischen und organisatorischen Aufbau des Rollenspiels verantwortlich.
* Es ist verantwortlich für den Ablauf von Diskussionen und Abstimmungen über Spieleranträge.
* Es ist verantwortlich für die Besetzung der drei Abteilungsleiterposten (Leiter der Personalabteilung, Leiter der Academy und Leiter des SRI) gemäß dem Regelwerk.
* Es ist verantwortlich für die Durchsetzung des Regelwerks und den Vollzug des Strafregisters.
* Es ist verantwortlich für die Kontrolle und Aufrechterhaltung der inneren Ordnung (Beachtung der Forenregeln, Soziales Verhalten der Spieler untereinander usw.) Zu diesem Zweck ist es dem Flottenkommando gestattet das Strafregister des Rollenspiels an die Begebenheiten anzupassen und zu erweitern. Über jede Anpassung und Erweiterung ist durch die Spielerschaft auf dem üblichen Wege abzustimmen.
* Es ist verantwortlich solche Spieler aus dem Spiel zu entfernen, die dauerhaft oder wiederholt den Spielfrieden stören, das Regelwerk und/oder die Forenregeln missachten oder auf andere Art und Weise Schaden am Rollenspiel üben. Dies hat im Einklang mit dem Regelwerk und dem Strafregister zu geschehen..



(3) Das Flottenkommando wird wie folgt gewählt:

* Passiv wahlberechtigt ist jedes aktive Rollenspiel-Mitglied, welches
a) entweder seit mindestens 12 Monaten als Spieler teilnimmt
b) oder mindestens den Rang Lieutenant Commander inne hat.
* Jeder Spieler darf Kandidaturen unter Berücksichtigung der oben genannten Bedingungen vorschlagen.
* Wer von einer anderen Person vorgeschlagen wurde, muss seine Kandidatur selbstständig noch einmal bestätigen (damit niemand gezwungen wird, wenn er nicht will).
* Es ist nicht gestattet sich selbst vorzuschlagen.
* Die Kandidaturenrunde wird 7 Tage offen gehalten und durch das Flottenkommando den aktiven Mitspielern per Mail mitgeteilt.


* Die Wahl findet im Anschluss an die Kandidaturenrunde statt.
* Die Wahl dauert 7 Tage oder bis alle Spieler abgestimmt haben oder bis unumstößliche Mehrheiten für einen oder mehrere Kandidaten feststehen.
* Wahlberechtigt ist jeder Spieler, der wenigstens den Rang Ensign junior grade inne hat.
* Jeder Spieler hat drei Stimmen, mit denen er die drei von ihm favorisierten Kandidaten wählen kann.
* Gewählt sind die drei Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben.
* Finden Nachwahlen aufgrund der Vakanz eines oder mehrerer Flottenkommandoposten statt, so hat jeder stimmberechtigte Spieler nur so viele Stimmen, wie Posten neu zu besetzen sind.



(4) Das Flottenkommando ist unbegrenzt im Amt. Jedoch kann jeder Spieler zu jeder Zeit einen begründeten Misstrauensantrag gegen ein oder alle Mitglieder des Kommandos stellen. Die Abstimmung darüber hat sofort zu erfolgen. Der Antrag scheitert, wenn nicht mindestens 2/3 aller abgegebenen Stimmen dafür stimmen. Die Abstimmung dauert sieben Tage.

(5) Wurde ein Mitglied des Flottenkommandos mittels eines Misstrauensantrags seines Amtes enthoben, so sollen die verbleibenden Mitglieder unverzüglich Neuwahlen für den Vakanten Posten nach oben genannten Regeln ausschreiben.

Nach oben

2. Abteilungen

Sektion I – Allgemeines

(1) Innerhalb der SFO gibt es drei Abteilungen, denen jeweils ein eigenes Aufgabengebiet zugewiesen ist.

(2) Die Abteilungen agieren sowohl simoff, als auch simon. Sie unterstehen dem Regelwerk und der Oberaufsicht durch das Flottenkommando.

(3) Es existieren nur die in diesem Regelbaustein erwähnten Abteilungen.

(4) Den Abteilungen ist es erlaubt, zusätzlich zu den hier niedergelegten Regeln, erweiternde Regeln und Vorschriften für ihre Arbeit aufzustellen. Diese dürfen den Regeln des SFO-Regelwerks nicht entgegenstehen.


Sektion II – Abteilungsleiter

(1) Jeder Abteilung steht ein Leiter vor, der die Abteilung in allen Fragen nach außen vertritt und den Befehl über die in der Abteilung angestellten Offiziere inne hat. Er wird durch einen Stellvertreter bei Abwesenheit vertreten.

(2) Die Abteilungsleiter geben den in ihrer Abteilung angestellten Offizieren monatlich Punkte. Bei Erreichen einer gewissen Punktzahl, werden Ribbons und/oder Orden verliehen.

(3) Die Abteilungsleiter werden nach folgendem Schema in ihr Amt berufen:
a) Bewerbungen auf eine Stellenausschreibung müssen schriftlich beim Flottenkommando erfolgen. Die Bewerbungsfrist beträgt 168 Stunden.
b) Das Flottenkommando wählt den für den Posten am besten geeigneten Bewerber aus den Bewerbungen aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Abteilungsleiter mindestens den Rang eines LtCmdr inne hat.
c) Dieser Bewerber wird den Spielern öffentlich zur Wahl gestellt. Die Wahl dauert 168 Stunden oder bis eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde.
d) Die Spieler haben die Wahlmöglichkeiten „Ja“ und „Nein“ und „Enthaltung“ zur Auswahl.
e) Der Bewerber gilt als gewählt, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat.
f) Beteiligen sich weniger als 40% der Spielerschaft an der Abstimmung, so gilt die Bewerbung automatisch als abgelehnt, da sie nicht als repräsentativ für die Spielerschaft angesehen werden kann.

(4) Abteilungsleiter sind unbegrenzt im Amt. Sie verlieren ihr Amt durch:
a) Rücktritt oder
b) ein erfolgreiches Misstrauensvotum oder
c) mehr als 60-tägige Untätigkeit im Amt
Das Flottenkommando ist für die Feststellung dieser Fälle zuständig.

(5) Abteilungsleiter sind selbst dafür zuständig, die Posten innerhalb ihrer Abteilungen gemäß dem Regelwerk zu besetzen.

(6) Stellvertretende Abteilungsleiter werden durch die Abteilungsleiter dem Flottenkommando vorgeschlagen und durch dieses ernannt oder entlassen.


Sektion III - Stellenausschreibungen

(1) Die Stellenausschreibungen finden ausschließlich im Forum, im Unterforum Stellenausschreibungen statt.

(2) Eine Stellenausschreibung sollte beinhalten:
a) Bezeichnung der zu besetzenden Stelle
b) Anzahl der zu besetzenden Stellen
c) Beschreibung der Aufgaben
d) Voraussetzungen für die Besetzung der Stelle
d) Gültigkeit der Stellenausschreibung
e) Besonderheiten

(3) Bewerbungen sind unter die Stellenausschreibung zu posten. Dabei sollten sie folgende Inhalte haben:
a) Name und Rang des Bewerbers
b) Qualifikationen
c) Vorkenntnisse soweit vorhanden

(4) Eine Bewerbung per E-Mail kann nur bei Stellenausschreibungen zu Abteilungsleitern gefordert werden.

(5) Eine Stellenausschreibungen soll mindestens 168 Stunden geöffnet bleiben.


Sektion IV – Personalabteilung

(1) Die Personalabteilung ist für die Belange der Personalangelegenheiten innerhalb der Flotte zuständig.

(2) Sie zeichnet sich Verantwortlich für
a) Beförderungen
b) Ordensverleihungen
c) Versetzungen
d) Stellenausschreibungen
e) die Betreuung der Kadetten durch Mentoren
f) Degradierungen, als Erfüllungshilfen für das Flottenkommando


Sektion IVa – Mentoren

(1) Mentoren sind Angestellte innerhalb der Personalabteilung. Sie sind dem Leiter der Mentoren unterstellt, der wiederum dem Leiter der Personalabteilung unterstellt ist. Der Leiter der Mentoren muss selbst Mentor sein.

(2) Mentoren haben die Aufgabe, neue Mitglieder der Flotte vom Rang des Kadetten bis einschließlich des Ensign junior grade zu betreuen.

(3) Sie fungieren als Ansprechpartner für die neuen Flottenmitglieder bei Fragen und Problemen bezüglich
a) des Chatprogramms
b) des Forums
c) der Missionen
d) des Rollenspiels an sich.

(4) Die Mentoren sollten nach Möglichkeit auf dem gleichen Schiff einen Stammposten haben, wie ihre Schützlinge.

(5) Mentoren sind der Personalabteilung unterstellt und erhalten, je nach Anzahl ihrer Schützlinge, monatlich Punkte. Für jeden dem Mentor zugewiesenen Schützling erhält der Mentor pro Monat 0,5 Punkte. Für jeden Schützling, den ein Mentor bis zum Rang Ensign begleitet hat, erhält ein Mentor zusätzlich 2 Punkte.

(6) Ein Mentor sollte mindestens den Rang eines Lieutenant junior grade inne haben. Ausnahmen dürfen bei Personalmangel durch den Personalleiter genehmigt werden.

(7) Es gibt mindestens einen Mentorenposten pro Schiff. Diese werden durch die Personalabteilung öffentlich ausgeschrieben. Unter den Bewerbern entscheidet sich die Personalabteilung für den geeignetsten Kandidaten.

(8) Sieht die Personalabteilung Bedarf an mehr Mentoren, finden weitere Stellenausschreibungen und Besetzungen gemäß Absatz (7) statt.

(9) Die Organisation und die Zuweisung der Mentoren an einen Schützling sind Aufgabe der Personalabteilung.

(10) Die Mentoren sollen ihre Kadetten so schnell wie möglich in den Grundkurs einweisen. Der Grundkurs findet daher nur in Ausnahmefällen auf der Academy statt. Am Ende des Grundkurses hat eine Erfolgskontrolle zu erfolgen. Wird diese nicht bestanden, ist der Kadett nachzuschulen und erneut zu überprüfen. Das Ergebnis ist der Academyleitung zur Verleihung des Abschlusses, so wie der Personalleitung zur Versetzung des Kadetten, mitzuteilen.

(11) Nach der Grundausbildung wird ein Kadett auf sein Stammschiff versetzt. In der Versetzung werden die 2 Postenwünsche (nicht Schiffswünsche), die der Kadett im Grundkurs angibt, berücksichtigt.

(12) Auf seinem Stammschiff wird der Kadett nach mindestens 2 aber maximal 4 Missionen von der Führungscrew des Schiffes zum Crewman befördert. Die Personalabteilung kann die Beförderung zum Crewman bereits nach einer absolvierten Stammmission durchführen lassen, wenn der Kadett zuvor mindestens zwei Gastmissionen mit dem Punkteschnitt 3 oder besser absolviert hat.


Sektion V – Academy

(1) Die Academy ist für die Ausbildung der Mitspieler zuständig.

(2) Man unterscheidet zwischen der Fachausbildung und der Spezialausbildung.

(3) Voraussetzungen für die Fachausbildung ist mindestens der Rang des Ensign. Man hat sich rechtzeitig bei der Academyleitung um einen Vorlesungsplatz zu bemühen. Diese Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Eine bestandene Fachausbildung ist Pflicht für die Beförderung zum Lieutenant junior grade.
Die Fachausbildung besteht aus dem Kurs des jeweiligen Fachbereiches und schließt mit einer Prüfung ab. Die Fachausbildung ersetzt die als Kadett bis Ensign geltenden Postenwünsche. Jeder Offizier ist berechtigt jede Fachausbildung zu absolvieren und so ein Allrounder zu werden. Dies wird mit einem Orden belohnt.
Näheres regelt die Satzung der Academy.

(4) Voraussetzungen für die Spezialausbildung ist mindestens der Rang des Lieutenant, sowie die entsprechende Fachausbildung.
Mit dem Absolvieren der Spezialausbildung, die dann in der Datenbank hinterlegt wird, bekommt der Absolvent einen neuen Ribbon, der den alten des Fachbereiches ersetzt.
Näheres regelt die Satzung der Academy.

(5) Der Academyleitung unterstehen während der Academy-Zeiten alle anwesenden Personen. Außerhalb der Academy-Zeiten unterstehen ihnen die Kadetten sowie die Professoren in ihrer Tätigkeit.

(6) Die Angestellten der Academy heißen Professoren. Diese werden durch Stellenausschreibungen gemäß dem Regelwerk gesucht. Unter den Bewerbern entscheidet sich die Academyleitung für die geeignetsten Kandidaten.

(7) Die Academy findet jeden Donnerstag um 20 Uhr statt. In Ausnahmefällen kann die Ausbildung außerhalb der Academy mit der Academyleitung vereinbart werden.


Sektion VI - SRI – Starfleet Research Institute

(1) Das Starfleet Research Institute ist das Forschungs- und Logistikinstitut der Sternenflotte.

(2) Es zeichnet sich verantwortlich für
a) die Koordinierung der Arbeiten in den Bereichen der Erstellung von Quellen-, Rahmen-, Zusatz-, und Arbeitsmaterial für sämtliche Bereiche der Flotte und
b) der Instandhaltung und Verbesserung der technischen, organisatorischen und inhaltlichen Infrastruktur.

(3) Die Posten als Mitarbeiter innerhalb des SRI werden öffentlich gemäß dem Regelwerk ausgeschrieben und durch die Leitung des SRI besetzt.

Nach oben

3. Misstrauensvotum

(1) Jeder Spieler kann zu jeder Zeit einen begründeten Antrag auf ein Misstrauensvotum gegen ein oder alle Mitglieder des Flottenkommandos oder einzelne Abteilungsleiter stellen.

(2) Die Abstimmung darüber hat sofort zu erfolgen.

(3) Der Antrag scheitert, wenn in der Abstimmung nicht mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen für das Misstrauensvotum stimmen.

(4) Beteiligen sich weniger als 40% der Spielerschaft an der Abstimmung, so gilt der Antrag automatisch als abgelehnt, da er nicht als repräsentativ für die Spielerschaft angesehen werden kann.

Nach oben

4. Counselor

(1) Der Counselor ist ein Ehrenamt.

(2) Er dient als Ansprechpartner bei Problemen und versucht diese, falls gewünscht zu lösen.

(3) Er ist niemandem Rechenschaft schuldig, und unterliegt der Schweigepflicht.

(4) Er wird vom gesamten Rollenspiel gewählt. Seine Amtzeit beträgt 6 Monate.


Nach oben



Strafregister

1. Strafkatalog

Sektion I – Allgemeines

(1) Das Strafregister soll als Erfüllungshilfe von Flottenkommando und Personalleitung zur Aufrechterhaltung von Disziplin und Ordnung dienen.

(2) Dabei soll das Strafregister Fehlverhalten innerhalb und außerhalb von Missionen bestrafen.

(3) Änderungen, Erweiterungen und Neufassungen des Strafregisters unterliegen den geltenden Regeln von Starfleet Online.

(4) Das Strafregister findet nur durch die Mitglieder des Flottenkommandos Anwendung, es sei denn, das Register schreibt an einzelnen Stellen Anderes vor.


Sektion II – Abwesenheiten

(1) Jeder Spieler, der an seiner Stammmission nicht teilnehmen kann, hat sich spätestens 48 Stunden vor der Mission über den Abmeldeverteiler unter Angabe von Gründen zu entschuldigen. Die Frist ist bei unvorhersehbar oder kurzfristig eintretenden Ereignissen auf das unumgängliche Maß verkürzt oder entfällt völlig.
Es ist zulässig, sich von seiner Stammmission vorsorglich und begründet abzumelden, bei Nichteintreten der Abmeldungsgründe aber trotzdem an der Mission teilzunehmen.

(2) Es wird zwischen drei Formen von Abmeldungen unterschieden:
a) Abmeldung unter Nennung von Gründen (Entschuldigte Abwesenheit)
b) Abmeldung ohne Nennung von Gründen (Semientschuldigte Abwesenheit)
c) Keine Abmeldung (Unentschuldigte Abwesenheit)

(3) Als Abmeldungsgründe gelten ausschließlich
a) Schule / Beruf / Ehrenamtliche Tätigkeiten
b) Familienfeste
c) Geburtstag
d) Urlaub
e) Krankheit
f) Technische Probleme

(4) Wer der Mission seines Stammschiffes entschuldigt fern bleibt, wird nicht bestraft. Jedoch wird die nächste Beförderung um 7 Tage verschoben.

(5) Wer der Mission seines Stammschiffes semientschuldigt fern bleibt, wird
a) mit Punktabzug von 5 Punkten und
b) mit Beförderungsverschub von 14 Tagen
bestraft.

(6) Wer der Mission seines Stammschiffes unentschuldigt fern bleibt, wird
a) mit Punktabzug von 12 Punkten und
b) mit Beförderungsverschub von 21 Tagen
bestraft.

(7) Für die Abwesenheiten von Academy-Veranstaltungen gelten nachfolgende Regelungen:
a) Absatz (4) gilt nur für Professoren, die neben ihrer Tätigkeit auf der Academy keinen Stammposten auf einem Schiff inne haben.
b) Die Absätze (5) und (6) gelten für alle Professoren und alle Offiziere ab dem Rang CM, die sich dort zu einer Vorlesung/Prüfung angemeldet haben.

(8) Jede unentschuldigte Abwesenheit wird vor Verhängung einer Strafe gemäß diesem Register durch die Personalabteilung überprüft.

(9) Zum Zweck der Überprüfung nach Absatz (6) werden die Spieler, die sich des Vergehens nach Sektion II, Absatz (2c) schuldig gemacht haben, durch die Personalleitung mit der Bitte um Stellungnahme binnen 48h angeschrieben.
a) Erfolgt innerhalb der Frist eine Stellungnahme seitens des Spielers und beinhaltet diese einen stichhaltigen Grund, warum keine Abmeldung geschrieben werden konnte, wird die unentschuldigte Abwesenheit in entschuldigte Abwesenheit zurückgestuft.
b) Erfolgt innerhalb der Frist eine Stellungnahme seitens des Spielers, beinhaltet diese aber keinen stichhaltigen Grund, warum keine Abmeldung geschrieben werden konnte, wird die unentschuldigte Abwesenheit in semientschuldigte Abwesenheit umgewandelt und diesbezüglich sanktioniert.
c) Erfolgt innerhalb der Frist keine Stellungnahme seitens des Spielers, wird die Strafe für unentschuldigte Abwesenheit unmittelbar vollstreckt.

(10) Macht sich ein Spieler dreimal der unentschuldigten Abwesenheit strafbar, so wird er aus dem Spiel unehrenhaft entlassen. Alle sechs Monate verfällt ein unentschuldigtes Fehlen, so dass dem Spieler bei kontinuierlicher Teilnahme die Chance eingeräumt wird, sein Strafkonto zu reduzieren. Kadetten werden nach zweimaliger unentschuldigter Abwesenheit unehrenhaft aus dem Spiel entlassen.

(11) Macht sich ein Spieler sechsmal der semientschuldigten Abwesenheit strafbar, so wird seine nächste Beförderung um zwei weitere Monate verschoben. Alle sechs Monate verfällt ein semientschuldigtes Fehlen, so dass dem Spieler bei kontinuierlicher Teilnahme die Chance eingeräumt wird, sein Strafkonto zu reduzieren.

(12) Wer aus dem Spiel unehrenhaft entlassen wird, der darf sich innerhalb eines Jahres auch unter anderem Namen nicht mehr am Spiel beteiligen oder sich neu anmelden.

(13) Eine Abmeldung, die der Form nicht genügt oder aus der nicht ersichtlich wird, von welchem Offizier sie stammt, wird grundsätzlich als nicht zugestellt gewertet. Der Offizier gilt somit als unentschuldigt abwesend.


Sektion III – Versäumnisse

(1) Die Kommandooffiziere der Schiffe sind verpflichtet, Beförderungen und/oder Ordensverleihungen als Erfüllungshilfe der Personalleitung durchzuführen. Im Anschluss an die Durchführung vor Ort ist die Beförderungs- oder Ordensmail über den Hauptverteiler zu verschicken. Versäumt es ein CO/XO/2O, die ihm durch die Personalleitung zugestellte Mail über den Hauptverteiler weiterzuleiten, so wird er mit Beförderungsverschub von 7 Tagen bestraft.

(2) Die Kommandooffiziere der Schiffe sind verpflichtet, die Teilnehmer von Missionen gemäß dem Regelwerk zu bepunkten. Dabei bepunktet sich die Kommandocrew gegenseitig. Zur Übermittlung der Punkte haben die zuständigen Offiziere 24 Stunden nach Missionsende Zeit. Für jeden Tag, den die Punkte nach dieser Frist bei der Personalabteilung eintreffen, wird die Beförderung des Betreffenden um 1 Tag verschoben.

(3) Zu Beginn eines jeden Monats haben die Abteilungsleiter die Mitglieder ihrer Abteilung gemäß dem Regelwerk zu bepunkten. Für die Übermittlung der Punkte haben die zuständigen Offiziere 14 Tage nach Monatsbeginn Zeit. Für jeden Tag, den die Punkte nach dieser Frist bei der Personalabteilung eintreffen, wird die Beförderung des Betreffenden um einen Tag verschoben.

(4) Jede Kommandocrew hat im Forum gemäß dem Regelwerk für jede Mission einen Logbucheintrag zu erstellen. Für die Ersterstellung des Eintrags, der nur wesentliche Teile der Mission umfassen kann, haben die zuständigen Offiziere 4 Tage nach Missionsende Zeit. Ein ausführlicher Logbucheintrag wird spätestens 7 Tage nach Missionsende erwartet. Für jeden Tag, den der ausführliche Logbucheintrag nach dieser Frist nicht geschrieben wird, wird die Beförderung des verantwortlichen Offiziers um einen Tag verschoben.

(5) Wird durch ein Mitglied der Kommandocrew (CO/XO/2O) eine Mission abgesagt, obwohl ein anderes Mitglied der Kommandocrew eine Mission hätte leiten können, so wird die Beförderung des Betreffenden um 7 Tage verschoben.


Sektion IV – Fehlverhalten innerhalb von Missionen

(1) Jeder Spieler hat zu jeder Zeit seine Mitspieler mit Respekt zu behandeln. Dazu gehört auch, dass man sich an die Regeln hält und die Befugnisse der Spielleiter akzeptiert.

(2) Der Stamm-CO eines Schiffes kann einen Spieler von der Mission ausschließen, wenn ein Mitspieler
a) ohne weitere Begründung mehr als 30 Minuten zu spät zur Mission erscheint oder
b) geistig abwesend ist und dadurch den Missionsablauf stört oder
c) den Missionsablauf auf andere, nicht abgesprochene Art und Weise stört oder
d) sich ungebührlich gegenüber den anderen Mitspielern verhält oder
e) gegen die Powergamingregel verstößt oder
f) zur gleichen Zeit an anderen Missionen innerhalb dieses oder anderer Rollenspiele teilnimmt, und nicht bereit ist, die dortige Teilnahme sofort zu beenden und sich einzig auf die vorliegende Mission zu konzentrieren

(3) Der Ausschluss von einer Mission kann über die Kick- und Bannfunktion vollzogen werden. Er ist im Punktedokument unter Angaben von Gründen der Personalleitung darzulegen.

(4) Wer von einer Mission ausgeschlossen wurde, wird gemäß den Bestimmungen für semientschuldigte Abwesenheit sanktioniert.

(5) Wer einen Kick oder Bann durch eine Autojoinfunktion umgeht, wird gemäß den Bestimmungen für unentschuldigte Abwesenheit sanktioniert.

(6) Wer wiederholt von einer Mission ausgeschlossen wurde, kann durch die Personalleitung getadelt, degradiert oder unehrenhaft aus dem Spiel entlassen werden.

(7) Ein Tadel erfolgt schriftlich und mit Begründung über den Hauptverteiler der Flotte. Er wird in die Personalakte aufgenommen. Er umfasst die zu tadelnde Handlung, sowie eine Rüge für die Handlung. Wer maximal viermal getadelt wurde, wird unehrenhaft aus der Sternenflotte entlassen.

(8) Eine Degradierung erfolgt mit Begründung über den Hauptverteiler der Flotte. Sie wird in der Personalakte vermerkt. Nach einer Degradierung werden das Zeit- sowie das Punktekonto des Spielers auf den neuen Rang zurückgestuft.


Sektion V – Fehlverhalten im Forum

(1) Im Forum von Starfleet Online gelten eigene Forenregeln, die der Wahrung von Ordnung und Disziplin dienen sollen.

(2) Wer gegen die Forenregeln verstößt, wird im ersten Schritt durch das Flottenkommando (=Administratoren) oder das Moderatorenteam schriftlich und öffentlich verwarnt.

(3) Wer wiederholt gegen die Forenregeln verstößt, kann degradiert oder unehrenhaft aus dem Spiel entlassen werden. Die Entscheidung obliegt dem Flottenkommando.

(4) Wer sich über die Forenregeln hinaus im Forum ungebührlich verhält, die ungeschrieben Regeln von gegenseitigem Respekt missen lässt oder sich in klar simon-definierten Bereichen simoff verhält, kann ebenfalls mit Degradierung oder unehrenhafter Entlassung bestraft werden.

(5) Wer dem Spiel mutwillig und mit vollem Wissen und Bewusstsein Schaden zufügt oder den Versuch begeht, dem Spiel Schaden zuzufügen, der wird ohne weitere Vorwarnung aus dem Spiel entlassen.

(6) Wer Spamming über die Emailverteiler von Starfleet Online betreibt, wird mit Beförderungsverschub von 4 Wochen bestraft. Erfolgt einmalige oder mehrmalige Wiederholung des Spammings, wird der Spieler ohne weitere Vorwarnung aus dem Spiel entlassen.

Nach oben



Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde

Gehe zu: 


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group :: Spelling by SpellingCow.
Design by Vjacheslav Trushkin / Easy Tutorials (Photoshop Tutorials).
Deutsche Übersetzung von phpBB.de

Testseite